Begleiteter Umgang bei Trennung und Scheidung

Mit der Neuregelung des Kindschaftsrechtes zum 01.07.1998 haben Kinder das Recht
auf Umgang mit beiden Elternteilen, auch wenn diese getrennt leben. Mutter und
Vater
sind zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.


In problematischen, hochstrittigen Familienkonstellationen kann begleiteter Umgang
ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Kontaktabbruch sein.

Rechtliche Grundlagen

An wen wenden wir uns?

 

Angebote

 

zurück

©2008 Berlin-Brandenburger Väterinitiative e.V.